Andreas Voßkuhle

deutscher Jurist; Präsident des Bundesverfassungsgerichts März 2010 - Mai 2020, dort zugl. Vorsitzender des Zweiten Senats (2008-2020) und Vizepräsident (2008-2010); Prof. u. Direktor am Institut für Staatswissenschaft und Rechtsphilosophie der Univ. Freiburg seit 1999; Rektor der Univ. Freiburg April/Mai 2008

* 21. Dezember 1963 Detmold

Herkunft

Andreas Voßkuhle wurde am 21. Dez. 1963 in Detmold als einziger Sohn des Verwaltungsjuristen Bruno Voßkuhle und seiner Frau Elli geboren. Sein Vater war Regierungsvizepräsident im Bezirk Detmold (Region Ostwestfalen-Lippe).

Ausbildung

Nach dem Abitur 1983 am Leopoldinum in Detmold absolvierte V. ab 1983 ein Jura-Studium an der Universität Bayreuth sowie an der Ludwig-Maximilians-Universität München, wo er 1989 das Erste Staatsexamen ablegte. In München promovierte er 1992 zum Dr. jur. mit einer fakultätsintern ausgezeichneten Dissertation zum Thema "Rechtsschutz gegen den Richter". Nach dem Zweiten Staatsexamen 1993 folgte 1998 an der Juristischen Fakultät Augsburg mit einer Schrift über "Das Kompensationsprinzip" die Habilitation für die Fächer Öffentliches Recht, Verwaltungswissenschaften und Rechtstheorie.

Wirken

Akademische Karriere

Akademische KarriereV. arbeitete 1992-1994 als Wissenschaftlicher Assistent an der Universität Augsburg und war 1995 als Referent für Bundesratsangelegenheiten im CSU-geführten bayerischen Innenministerium tätig. Nach einer Lehrstuhlvertretung an der Universität Freiburg/Br. wurde er dort 1999 zum ordentlichen Professor berufen ...